|
Seite 8 von 13 Vorzüge der Wohngemeinschaft: - Integration in ein ganz normales Wohnumfeld in der Gemeinde,
- individuelle Ausstattung der Privaträume wie in jedem anderen Privathaushalt auch,
- seniorengerechtes, barrierefreies Wohnen,
- aktive Beteiligung an der Alltagsgestaltung und den tagesstrukturierenden Angeboten (Haushaltstätigkeiten wie: Kochen, Backen, Wäsche falten, Einkaufen, Reinigung der Wohnung, etc.),
- Möglichkeit des Engagements von pflegenden Angehörigen in die Alltagsstruktur,
- Bewohnersouveränität/Wahlfreiheit bei allen Entscheidungen über die gegebenenfalls erforderlichen Hilfen im Bereich der grund- und behandlungspflegerischen Versorgung und der Alltagsgestaltung. Dies betrifft auch die Gestaltung der Privat- und Gemeinschaftsräume, den Status als Mieter und das Leben und Wohnen innerhalb der Gemeinschaft.
Bewohner und Angehörige bzw. rechtliche Betreuer sind die Schlüsselpersonen des Wohnangebotes. Sie organisieren die Wohngemeinschaft in allen wichtigen Entscheidungen und sind Bindeglied zum Vermieter und zum Dienstleister.
|