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Seite 12 von 13 Kosten und FinanzierungDie Kosten gliedern sich, wie auch in der eigenen Häuslichkeit in folgende Bestandteile: - Wohnen (Miete und Nebenkosten, Möblierung und Renovierung),
- Haushaltskosten (Verpflegung, Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs),
- Betreuungskosten,
- Pflegekosten (bei Bedarf).
Wohnen: Jedes WG-Mitglied verfügt über einen eigenständigen Mietvertrag. Jeder Bewohner ist für die Möblierung seines privaten Bereichs zuständig. Die Mietzahlung richtet sich nach der Größe des privaten Wohnraums zuzüglich der anteilig berechneten Gemeinschaftsfläche.
Weitere wohnraumbezogene Kosten fallen für Hausratsversicherung und einen Reparatur- und Anschaffungsfonds an. Haushalt: In Wohngemeinschaften führen die Mitglieder für Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittel, Hygiene- und Putzmittel und kleine Anschaffungen) einen gemeinsam festgelegten Betrag an eine WG-Haushaltskasse ab. Dafür wird in der Regel ein Haushaltskonto eingerichtet. Einzelheiten regeln die Mitglieder der Wohngemeinschaften.
Betreuung: für die Betreuung für die Alltagsbegleitung und die hauswirtschaftliche Versorgung, sind Monatspauschalen an den Betreuer zu zahlen.
Pflege: Falls Pflegeleistungen notwendig sind, tragen die Bewohner diese Kosten individuell. Die Refinanzierung erfolgt in der Regel durch Leistungen der Pflege- bzw. Krankenversicherung.
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