Die Bundesregierung will im Rahmen des Gesetzentwurfes eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 das Wohngeldgesetz ändern. Ziel ist es, die Ausgaben des Bundes von derzeit etwa 800 Millionen Euro um rund 40 % auf 491 Millionen zusammen zu streichen. Dazu sollen die erst zum 01. Januar 2009 eingeführte Heizkostenkomponente ersatzlos wegfallen und der Wohngeldanspruch soweit gekürzt werden, daß weitere 30 % der Wohngeldausgaben eingespart werden können. |
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Arbeitsteam Wohnen der Stadt Siegen |
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Die Stadt Siegen unterhält das Arbeitsteam Wohnen. Die Mitarbeiter der Fachstelle sind für die Fragen rund um das Wohnen für die Siegener Bevölkerung zuständig. Die Fachstelle hilft durch Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen, durch Wohnungsvermittlung aber auch bei drohendem Wohnungsverlust und bei Wohnungslosigkeit. Das Arbeitsteam Wohnen ist im Rathaus Weidenau, Weidenauer Str. 213, beheimatet. Die Mitarbeiter der Fachstelle sind wie folgt erreichbar: | Sozialdienst | F. Brixius - Zimmer 208 | Tel.: 0271-4042210 E-Mail:
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| | | H. Sander - Zimmer 235 | Tel.: 0271-4042212 E-Mail:
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| | Wohnungsvermittlung | F. Cöster - Zimmer 209 | Tel.: 0271-4042922 E-Mail:
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| | | F. Schell - Zimmer 209 | Tel.: 0271-2209 E-Mai:
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| | Wohnberechtigungsschein | F. Jahr - Zimmer 241 | Tel.: 0271-4042241 E-Mail:
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| | | F. Sturm - Zimmer 202 | Tel.: 0271-4042916 E-Mail:
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Die angebotene Hilfe ist um so erfolgversprechender, je früher sich Betroffene mit der Fachstelle in Verbindung setzen. Die Mitarbeiter verhandeln mit Vermietern, sie unterstützen bei der Suche nach einer Wohnung und sie sorgen für die Versorgung mit einer Unterkunft in Notfällen. Weiterhin gehört zum Angebot die Vermittlung zu anderen sozialen Diensten und die Hilfestellung bei Behördengängen und bei der Antragstellung. Die Fachstelle unterstützt Sie auch bei der Suche nach einer Wohnung durch Wohnungsvermittlung und die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins, der zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung zwingend notwendig ist. |
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Atempause Hüttental kooperiert mit der KSG |
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Der Entlastungsdienst ATEMPAUSE Hüttental wird ab 19. Mai 2010 eine Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz in unseren Wohnanlage in der Weidenauer Bismarckstr. anbieten. „Wie haben es geschafft unsere Erfahrung und die Infrastruktur der KSG mbH Siegen zusammen zu bringen“ erklärt Vereinsvorstand Matthias Vitt. Das Angebot wird in den Gemeinschaftsräumen der altersgerechten Wohnanlage in der Bismarckstraße 50 a-c stattfinden. Der Geschäftführer der KSG, Peter Oeste, sagt dazu: „Wir entwickeln auch mit solchen Angeboten unsere Wohnquartiere nachhaltig. Durch die Kooperation stehen dem Verein nun gut ausgestatte Räume in zentraler Lage zur Verfügung." Über die gute Ausstattung der Räume freut sich auch die Einsatzleiterin der Hüttentaler Atempause, Annette Fritsche. „Hier können wir die Räume gestalten, wie es unsere Besucher gerne haben.“ Neben 2 Aufenthaltesräumen stehen eine Teeküche und barrierefreie Sanitäranlagen zur Verfügung. Derzeit wird das Angebot vom Team rund um Frau Fritsche vorbereitet. Bisher sind die Helferinnen der ATEMPAUSE Hüttental zu den Menschen nach Hause gekommen und haben dort mit ihnen Zeit verbracht. Nun möchte der Verein sein Angebot erweitern und zusätzlich eine neue Betreuungsgruppe ins Leben rufen. Insgesamt werden sich bis zu neun Menschen mit Demenz regelmäßig einmal in der Woche treffen und gemeinsam mit drei Helferinnen der ATEMPAUSE Hüttental Zeit verbringen. Hier kann gespielt, gesungen oder gebastelt werden. Jeder kann sich mit seinen Gaben und Wünschen einbringen. Im Vordergrund steht, Zeit miteinander zu verbringen und Freude zu haben. Dieses Angebot ist so entwickelt, daß sich immer die gleichen Menschen treffen. Daher ist es notwendig, sich für dieses Angebot anzumelden. Ab dem 19. Mai 2010 finden die Treffen jeweils Mittwoch nachmittags statt. Bei Interesse an diesem Angebot oder Informationen steht die Einsatzleitung der Atempause Hüttental unter der Telefonnummer: 0271/2358242 zur Verfügung. www.atempause-huettental.de |
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Rauchmelder der nächsten Generation |
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Wir waren das erste Wohnungsunternehmen in NRW, das seinen Bestand mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. In jeder Wohnung ist im Flur ein Gerät installiert. Nachteile der ersten Generation sind, daß die Batterie jährlich ausgetauscht und daß das Gerät an die Decke geschraubt werden muß. Inzwischen gibt es eine neue Generation von Geräten. Diese sind für die Klebemontage zugelassen und sie verfügen über eine Batterie, die 10 Jahre hält. Diese Rauchwarnmelder werden wir nach und nach in unserem Wohnungsbestand einsetzen. Die Geräte sind in der Anschaffung so preisgünstig, daß wir uns entschlossen haben, die Anschaffungskosten im Rahmen der Betriebskosten umzulegen. Das führt nicht zu einer Mehrbelastung, weil wir die Umlage auf 10 Jahre verteilen und so die jährlichen Kosten deutlich geringer sind, als die Kosten einer Batterie, die bisher jährlich getauscht werden mußte. Wir werden zudem die Sicherheit in den Wohnungen erhöhen, weil wir im Zuge des Austauschs neben den Fluren auch die Wohnräume mit einem Gerät ausstatten werden. Die Montage erfolgt durch unsere Hausmeister im Zuge des nächsten anstehenden Batterietausches. Sie verfügen dann in der Regel in jedem Wohnraum (außer Küche und Bad) über einen Rauchmelder. Für die neuen Geräte gilt:Funktionstest: Testknopf (in der Mitte des Geräts) drücken. Der Alarm muß dreimal ertönen. Nach dem Testen überprüfen, ob die rote Kontrolleuchte ungefähr alle 40 Sekunden blinkt. Dann arbeitet das Gerät korrekt. Der Test sollte regelmäßig durchgeführt werden. Der Hersteller empfiehlt einmal wöchentlich. Alarmtöne: 3 x Piepen jede Sekunde: ALARM, Rauchwarnung. 1 x Piepen alle 45 Sekunden: Batteriewechselsignal – KSG anrufen. 2 x Piepen alle 45 Sekunden: Signal Störung (Gerät muß getauscht werden) – KSG anrufen. 1 x Piepen alle 12 Sekunden: Der Testknopf ist blockiert (Testknopf lösen). Wartung: Den Rauchmelder mindestens einmal im Monat mit einem Staubsauger absaugen, wobei die Saugdüse das Gerät nicht berühren sollte. Die jährliche Wartung führt der Hausmeister durch. Wenn es Probleme mit einem Gerät gibt, rufen Sie uns bitte an.
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BSG zur Nachzahlungen bei Hartz IV |
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In den "Wohnungspolitischen Informationen" vom 25.03.2010 haben wir folgendes für Sie gelesen: Hartz-IV-Empfänger müssen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen für eine angemessne Wohnung nicht selbst zahlen. Die ARGE wurde dazu verurteilt, die Nachforderung eines Vermieters zu bezahlen. Die ARGE hatte die Übernahme verweigert, weil die betroffene Familie die Abrechnung des Vermieters zu spät eingereicht hatte. Dem ist das Bundessozialgericht (BSG) nicht gefolgt (AZ: B 4 AS 62/09 R). |
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