| Trinkwasserverbrauch in aller Munde |
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Seitdem die Trinkwasserverordnung novelliert worden ist (die Novellierung tritt am 01.11.2011 in Kraft), ist Trinkwasser wieder in aller Munde. Die einschlägigen Politsendungen haben das Thema aufgegriffen. Wenn man da so zuhört, könnte man glauben, es gäbe in Deutschland ein ernsthaftes Problem mit der Qualität des Trinkwassers. Sommerloch?
Das Trinkwasser in Deutschland hat eine hervorragende Qualität, besonders gut sind wir in Siegen-Wittgenstein dran. Wer hier zu Lande Mineralwasser mit Wasser aus dem eigenen Hahn erstellt, hat beste Qualität, die es so kaum zu kaufen gibt.
Das heißt aber nicht, daß uns das alles gar nichts angeht. Die Rechtslage in Deutschland ist so, daß der Wasserversorger für die Wasserqualität bis zum Hausanschluß zuständig ist. Die Wasserversorger informieren auf der eigenen Homepage in der Regel über die Qualität, indem sehr detailliert die Inhaltsstoffe angegeben werden. Ab dem Übergabepunkt der Wasserversorgung ist der Hauseigentümer für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Da gibt es in der Regel auch kaum Probleme.
Der Feind einer guten Wasserqualität ist Wärme. Im Kaltwasserbereich kann Wärme zum Problem werden, wenn Wasser längere Zeit in der Leitung steht (Stagnationswasser). Das kann auftreten, wenn bestimmte Wasserhähne grundsätzlich nur selten oder gar nicht benutzt werden oder auch dann, wenn man längere Zeit abwesend war (z. B. im Urlaub). Gegen das Problem Stagnationswasser kann man sich leicht zur Wehr setzen: Bei längeren Abwesenheit läßt man das Stagnationswasser (das ist das Wasser, das längere Zeit im Leitungssystem abgestanden ist) ganz einfach ablaufen. Nach einem Urlaub sind 5 Minuten schon mal sinnvoll. Bei selten benutzten Zapfstellen sollte das Stagnationswasser regelmäßig abfließen können.
(c) Claudia-Hautumm /PIXELIO
Also regelmäßig Wasserhahn aufdrehen und Wasser laufen lassen. Dafür sind die Bewohner der Wohnung zuständig. Also daran denken, Stagnationswasser regelmäßig ablaufen zu lassen.
(c) Florian L. /PIXELIO
Im Warmwasserbereich ist es die Legionellengefahr, die immer wieder für Berichte in der Presse sorgt. Die novellierte Trinkwasserverordnung schreibt hier nun regelmäßige Prüfpflichten vor, wenn bestimmte Warmwassermengen im Leitungssystem vorgehalten werden. Das trifft in unserem Bestand die Objekte, die über eine zentrale Warmwasserversorgung verfügen. Diese Anlagen lassen wir seit Jahren regelmäßig auf Legionellen prüfen. Wir haben uns also schon lange vor der gesetzlichen Pflicht um die Sicherheit der Warmwasserversorgung gekümmert. Wohnungen, die über einen elektrischen Durchlauferhitzer versorgt werden, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Das liegt daran, daß sich nur eine sehr geringe Menge Wasser zwischen Durchlauferhitzer und Zapfhahn in der Leitung befindet, von dem der Gesetzgeber keine Gefahr ausgehen sieht.
Übrigens: In Leerwohnungen kümmern wir uns darum, daß Stagnationswasser regelmäßig abläuft. Sie sehen: Mitdenken und Vorbeugen hilft. |
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