Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, durften wir bisher die Kabelgebühren als Nebenkosten abrechnen. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg ist gestrichen worden. Ab dem 01.07.2024 dürfen diesen Gebühren nicht mehr umgelegt werden. Betroffen sind ausschließlich die Mehrfamilienhäuser, wo wir mietvertraglich Breitbandkabel vereinbart haben. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit einen Einzelvertrag mit einem Fernsehanbieter Ihrer Wahl abzuschließen oder Fernsehen überalternative Übertragungswege wie Internet oder DVB-T Fernsehantenne zu empfangen. Details dazu finden Sie im KUNDENLOGIN.
Die Wohnanlagen, die über eine Sat-Anlage verfügen, sind davon nicht betroffen. Hier ändert sich nichts an der Fernsehversorgung.
Der Empfang von Kabel-TV ist jetzt Mietersache
Bitte beachten!