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50 : 50 ist gerecht

Wir werden ab dem 01.01.2017 den Schlüssel für die Verteilung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkosten in unserem eigenen Wohnungsbestand von derzeit überwiegend 30:70 wieder auf 50:50 ändern, mithin jeweils die Hälfte der Heizkosten (und Warmwasserkosten) nach Verbrauch bzw. nach Wohnfläche verteilen.

Wir haben uns zu dieser Änderung entschlossen, weil sich der bisher angewandte Verteilungsschlüssel aus verschiedenen Gründen als ungeeignet erwiesen hat.

Hauptgrund ist, dass wir mit der letzten Änderung der Heizkostenverordnung davon ausgegangen sind, dass die Umstellung auf den Schlüssel 30:70 gem. § 7 Abs. 1 der Heizkostenverordnung zwingend ist. Die Rechtsprechung hat inzwischen festgestellt, dass die Voraussetzungen für den zwingenden Wechsel dann nicht vorliegen, wenn unter Putz liegende Leitungen ungedämmt sind. Das ist fachlich auch richtig, weil ungedämmte Rohre, die unter Putz liegen, wie eine Fußbodenheizung wirken.

Wärmekostenabrechnung - was ist gerecht und fachlich richtig? - (c) geralt/pixabay.comWärmekostenabrechnung - was ist gerecht und fachlich richtig? - (c) geralt/pixabay.com

 

Weiterhin haben wir in den letzten Jahren unsere Heizungsanlagen hydraulisch abgeglichen und teilweise auch die Heizkessel durch Brennwertkessel ersetzt. Diese Maßnahmen bieten die Möglichkeit der Energieeinsparung und sie sorgen tendenziell dafür, dass der Anteil der fixen Kosten an den Gesamtheizkosten größer wird.

Unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten ist deshalb aus unserer Sicht dem neuen Verteilungsschlüssel eindeutig der Vorzug zu geben, deshalb verteilen wir künftig die Heizkosten zu 50 % verbrauchsunabhängig. Wir sind gem. § 6 Abs. 4 der Heizkostenverordnung auch zu dieser Änderung berechtigt.

Zu dieser Frage haben wir Ihnen für weitere Erläuterungen im Kundenbereich einen Fachartikel zur Verfügung gestellt. Sie können diesen dort lesen oder als PDF herunterladen. Frank Peters, ausgewiesener Experte zur Heizkostenabrechnung, empfiehlt diesen Schlüssel vor allem aus fachlicher Sicht.