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Kosten für Schlüsseldienst mindern Steuerlast

Ein unachtsamer Moment und ein kleiner Windstoß können schon reichen. Die Wohnungstür fällt ins Schloss und man selbst steht auf der falschen Seite. Falls für solche Fälle nicht vorgesorgt wurde, ist ein Schlüsseldienst oft die letzte Rettung.

Wenn der Schlüsseldienst die letzte Rettung ist, hilft das FinanzamtWenn der Schlüsseldienst die letzte Rettung ist, hilft das Finanzamt

Die Kosten solcher Schlüsseldienste können als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung abgerechnet werden. Das mindert den Ärger. Damit das gelingt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung über die v.g. Dienstleistung, die dem Finanzamt ggf. vorzulegen ist.
  • Der Rechnungsbetrag muss unbar per Überweisung oder per Kartenzahlung gleistet werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zieht das Finanzamt 20 % der Dienstleistungskosten direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer ab. Allerdings erkennt das Finanzamt nur den reinen Arbeitslohn und die Anfahrtskosten an. Materialkosten bleiben leider unberücksichtigt.