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Spielplatznutzung

Am 17. März 2020 erfolgte eine Fortschreibung der Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, in dem u. a. die Schließung von Spiel- und Bolzplätzen ab dem 18. März 2020 zunächst bis zum 19. April 2020 angeordnet wird.

Corona erfordert Stilllegung von SpielplätzenCorona erfordert Stilllegung von Spielplätzen

Der Erlass differenziert nicht zwischen öffentlichen oder privat durch Wohnungsunternehmen betriebenen Spiel- und Bolzplätzen, so dass vom Wortlaut her beide betroffen sind. In anderen Bundesländern wird hierzu in der Begründung ausgeführt, dass die Schließung der Spielplätze der Reduktion der Ansteckungsgefahr dient, die zwischen Kindern in ihrem gemeinsamen Spiel besonders hoch ist. Das überzeugt zwar nicht (für Spielplätze eines Wohnungsunternehmens), aber der Erlass ist eindeutig. Es gibt deshalb für uns keinen Spielraum: Das Betreten der Spielplätze in unseren Wohnanlagen ist bis auf weiteres untersagt. Wir haben das durch Absperrungen und eine Information in den betroffenen Wohnanlagen deutlich gemacht. Wir bitten alle Mieter, die das ihren Kindern nun beibringen müssen, um Verständnis.