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Wohngeld im Zeitraum der Ausbreitung von COVID-19

Der VdW Rheinland-Westfalen informiert uns darüber, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit Schreiben vom 20. März 2020 über die Hinweise zu aktuellen Verfahren und möglichen Vorgehensweisen in den Wohngeldstellen im Zeitraum der Ausbreitung von COVID-19 an (Ober-)Bürgermeister und (Ober-)Bürgermeisterinnen unterrichtet hat:

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 kommt es landesweit zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs und von Erreichbarkeiten der Stadt- und Kreisverwaltungen sowie von städtischen Einrichtungen. Hiervon sind vielerorts auch die Wohngeldstellen umfasst. Positiv zu bewerten sei jedoch, dass die Bearbeitung soweit möglich digital durchgeführt werde und Entscheidungen im Zweifel zugunsten des Antragsstellers erfolgen sollen. Wir stellen das Merkblatt des VdW mit einer Kurzfassung der Hinweise des Ministeriums hier zur Verfügung.