Staatliche Abgabe erhöht den Erdgaspreis ab 01.01.2021

Am 01.01.2021 tritt das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Dadurch wird auch der bestehende Erdgasliefervertrag (mit der SVB) betroffen.

Das BEHG sieht vor, dass auch für Erdgas ein Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) eingeführt wird. Ziel soll sein, einen Anreiz zur langfristigen Vermeidung und Reduzierung der Emissionen zu schaffen. Die staatliche Abgabe soll in Klimaschutzprojekte investiert werden.

Die SVB teilt mit Schreiben vom 08.09.2020 mit, dass die exakten Umrechnungsfaktoren für die Abgabe, die pro Tonne CO2 berechnet wird, noch nicht feststehen. Erste Prognoserechnungen gehen im Jahr 2021 von einem Aufschlag in Höhe von 0,46 Cent je kWh Erdgas aus. Im Jahr 2025 würde der Aufpreis nach aktuellen Stand dann bei ca. 1,00 Cent je kWh Erdgas liegen.

Der satte CO2-Preis erhöht als staatliche Abgabe auch den Gaspreis und damit die Kosten der Beheizung einer Wohnung.