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Gefahrenerhöhung bei der Hausratversicherung

Im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen in unserem Wohnungsbestand ist es oft erforderlich, dass ein Gerüst aufgestellt wird. Wir weisen dann darauf hin, dass die Hausratversicherung informiert werden sollte, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Weil häufiger Rückfragen erfolgen, haben wir dazu eine Mieterinfo erstellt.


Heirat von Frau Kempf

Unsere Mitarbeiterin, Frau Kristina Kempf, hat kürzlich geheiratet. Sie führt den Familiennamen Peter. Wir gratulieren unseren Kundenbetreuerin ganz herzlich zur Hochzeit und wünschen ihr für den gemeinsamen Lebensweg alles Gute und viele gemeinsame und glückliche Jahre.


Spielplatznutzung

Ab dem 7. Mai 2020 ist gemäß § 3 Abs. 4 der CoronaSchVO n.F. die Nutzung von Spielplätzen wieder unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:

[Ab dem 7. Mai 2020:] Zulässig ist die Nutzung von Spielplätzen. Begleitpersonen haben
untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten, soweit sie nicht
zu den in § 12 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Gruppen (Familien, häusliche
Gemeinschaft usw.) gehören. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach
§ 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können eine Begren-
zung der Nutzerzahl und im Einzelfall auch Ausnahmen von Satz 1 festlegen.

Da die Einschränkungen durch die CoronaSchVO ohnehin gravierend - inbesondere für Kinder - sind, öffnen wir unsere Spielplätze wieder. Unsere Hausmeister werden kurzfristig die Absperrungen aufheben.

Die Öffnung ist mit folgender notwendiger Auflage verbunden: Für Begleitpersonen gilt aber weiterhin die Einschränkung, dass Begleitpersonen untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten haben. Das gilt nur dann nicht, wenn die Begleitpersonen zur Familie gehört oder mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt.


Wiedereröffnung unserer Geschäftsstelle

Geschäftsstelle der KSG ab 11.05.2020 wieder geöffnet

Corona ist immer noch dafür verantwortlich, dass in vielen Bereichen die Freiheit deutlich beschnitten ist. Die gesetzlich angeordneten Einschränkungen sind immer noch erheblich. Eine Lockerung der Einschränkungen ermöglicht es uns, dass wir unsere Geschäftsstelle (unter Auflagen) wieder öffnen dürfen. Zu den Auflagen gehören die bekannte Abstandsregel und die Maskenpflicht. Wir können bis auf Weiteres Besucher auch nur empfangen, wenn sie zuvor einen Termin vereinbart haben. Für die Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner. Natürlich können Sie Termine auch per E-Mail oder per Kontaktformular vereinbaren. Damit das reibungslos abläuft, bitten wir Sie, uns neben der E-Mail-Adresse auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, unter der wir zurückrufen können.

Außerhalb unserer Geschäftszeiten ist in Notfällen natürlich weiterhin unser Notdienst erreichbar.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis


Nachbarschaftshilfe in Corona-Zeiten

Das Corona-Virus ist leider in unserem Alltag angekommen und verbreitet sich weiter. Das Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, um besondere Risikogruppen (z.B. ältere Menschen, Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, Menschen mit Vorerkrankungen (z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, o.Ä.) zu schützen, hat dazu geführt, dass das öffentliche und das private Leben nahezu lahmgelegt ist.

Vor allem die Risikogruppen sind davon stark betroffen und viele benötigen jetzt Unterstützung, um nicht Gefahr zu laufen sich anzustecken oder sie sind vom Hunterfahren des öffentlichen und privaten Lebens stark betroffen, weil sie sich nich ohne Unterstützung helfen können (z. B. bei der Arbeit im eigenen Haushalt).

Sollten Sie Unterstützung im Alltag benötigen, sei es beim Einkauf oder bei Abholdiensten für Medikamente oder im Haushalt, haben sich mittlerweile in Südwestfalen einige Nachbarschaftshilfen gegründet.

Jeder, der helfen möchte, kann innerhalb seiner Hausgemeinschaft ein Hilfsangebot durch Aushang machen. Einen Vordruck dafür finden Sie hier. Sie können Ihr Angebot gern am "Schwarzen Brett" im Treppenhaus bekannt machen. 

Wenn Sie sich engagieren möchten, finden Sie hier weitergehende Hinweise:

Bundarbeitsgemeinschaften der Freiwilligenagenturen e.V.

Handlungshilfen der Bergische Universität Wuppertal

Wir sind im Rahmen unserer Möglichkeiten auch bereit, Hilfen zu vermitteln. Wenn Sie Hilfestellungen anbieten wollen,Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir prüfen dann, ob wir das Angebot auf unserer Homepage bekannt machen können.