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Kosten für Schlüsseldienst mindern Steuerlast

Ein unachtsamer Moment und ein kleiner Windstoß können schon reichen. Die Wohnungstür fällt ins Schloss und man selbst steht auf der falschen Seite. Falls für solche Fälle nicht vorgesorgt wurde, ist ein Schlüsseldienst oft die letzte Rettung.

Wenn der Schlüsseldienst die letzte Rettung ist, hilft das FinanzamtWenn der Schlüsseldienst die letzte Rettung ist, hilft das Finanzamt

Die Kosten solcher Schlüsseldienste können als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung abgerechnet werden. Das mindert den Ärger. Damit das gelingt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung über die v.g. Dienstleistung, die dem Finanzamt ggf. vorzulegen ist.
  • Der Rechnungsbetrag muss unbar per Überweisung oder per Kartenzahlung gleistet werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zieht das Finanzamt 20 % der Dienstleistungskosten direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer ab. Allerdings erkennt das Finanzamt nur den reinen Arbeitslohn und die Anfahrtskosten an. Materialkosten bleiben leider unberücksichtigt.


Tür zu - Schlüssel drin

Da ist guter Rat oft teuer. Wie Sie das vermeiden können und was Sie tun können, lesen Sie im Kundenbereich (Login-Daten notwendig).


Wenn Heizkosten geschätzt werden müssen

Nicht immer können Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler abgelesen werden. 

Dann muss geschätzt werden. Im Kundenbereich (Menüpunkt Fachinformationen) finden Sie einen Aufsatz, in dem die Notwendigkeit und das Verfahren leicht verständlich erklärt werden.


Ein Klo ist kein Müllschlucker

Beim Controlling der Betriebskostenabrechnungen des Jahres 2015 zeigte sich in einigen Wirtschaftseinheiten eine auffällige Häufung von Kosten für Abflussreinigung. Da wo das besonders ins Auge fiel, gab es auch in der Regel Kosten für Schädlingsbekämpfung (Ratten). Woran liegt das und wie kann das vermieden werden? Im Kundenbereich finden Sie Hinweise, was künftig anders werden muss, um solche Kosten zu vermeiden. 


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