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Datenverarbeitung

Hier finden Sie unsere Datenverarbeitungserklärung, mit der wir Ihnen zeigen, wie wir im Unternehmen mit Ihren Daten umgehen. Diese Erklärung hat nichts mit diesem Internetauftritt zu tun. Die dafür gültige Datenschutzerklärung ist im Kopfbereich der Seite verlinkt. 

Wir erklären Ihnen den Hintergrund:

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25.05.2018 in Kraft getreten. Mit dieser EU-Regelung, die auch im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umgesetzt wurde, werden die Datenschutzregelungen in der EU vereinheitlicht.

Datenschutz gewinnt ein Europa an Gewicht - Image licensed by Ingram ImageDatenschutz gewinnt ein Europa an Gewicht - Image licensed by Ingram Image

Für Deutschland ergeben sich hinsichtlich der Datenschutzvorschriften keine gravierenden Neuerungen. Allerdings sind die Rechte der Betroffenen erweitert worden, und vor allem gibt es neue Dokumentationspflichten, die einen erheblichen Arbeitsaufwand nach sich gezogen haben. Für uns bedeutet das, dass wir bereits vorhandene Arbeits- und Verfahrensanweisungen überprüfen müssen und dass daraus Verfahrensverzeichnisse nach der DSGVO entwickelt werden müssen. Außerdem müssen viele Vordrucke angepasst werden, weil wir künftig nachweisen müssen, dass Kunden über die Grundzüge der Datenverarbeitung im Unternehmen informiert worden sind. 

Für Sie folgt aus der Neuregelung, dass künftig bei jeder (neuen) Datenerhebung auf die Grundsätze der Datenverarbeitung hinzuweisen ist und dass sie bestätigen müssen, davon Kenntnis genommen zu haben.

Ob das gut gemeinte Ziel, personenbezogene Daten besser zu schützen, erreicht wird, bleibt abzuwarten. Schon bisher haben die Datenschutzbehörden das große Sammeln nicht verhindern könnnen. Manche im Gesetz genannten Ziele sind auch einfach überzogen, wenn man sie z. B. auf Mietverhältnisse anwendet. So z. B. beim Grundsatz der Datensparsamkeit. Dieser besagt vereinfacht ausgedrückt, dass nur die Daten gespeichert und verarbeitet werden sollen, die für den Zweck unbedingt erforderlich sind. Zu der Frage, ob dazu beispielsweise Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Geburtsdatum oder Ihre Telefonnummer gehören, kann man gut streiten. Haben wir keine E-Mail-Adresse von Ihnen, dann können wir Ihnen auch nicht per E-Mail schreiben. Damit brauchen Verarbeitungsvorgänge deutlich länger. Natürlich können Sie Ihre Telefonnummer unterdrücken, wenn Sie bei uns anrufen. Wenn Sie aber den gewünschten Gesprächspartner nicht direkt erreichen, haben wir dann keine Möglichkeit zurück zu rufen. Zwar teilt uns unsere Telefonalage dann einen Anruf mit, nur leider ohne Nummer, so dass ein Rückruf nicht möglich ist. Und wir können Ihnen zu runden Geburtstagen nicht gratulieren, wenn wir Ihr Geburtsdatum nicht kennen. Ob das alles sinnvoll ist, mag jeder selbst entscheiden. Immerhin hat Sie der Gesetzgeber nicht soweit entmündigt, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden dürfen, welche Daten sie uns mitteilen.

Und der Gesetzgeber hat geregelt, dass die bisher verarbeiteten Daten auch weiterhin genutzt werden dürfen, solange Sie das nicht zulässigerweise anders entscheiden.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie gern unseren Datenschutzbeauftragen oder Ihren Kundenbetreuer ansprechen.