Das Wohnungsangebot der KSG
Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Mieterinnen und Mieter stehen bei der KSG an erster Stelle. Hier finden Sie Informationen zu unserem Notdienstservice, Vordrucke und weitere Downloads. Über unser Kontaktformular können Sie uns Ihre Anliegen mitteilen oder schnell und einfach einen Schaden in Ihrer Wohnung melden.
Wohnungen bei Immoscout
Nichts gefunden? Teilen Sie uns gerne Ihre Wünsche mit und lassen Sie sich für Ihre Wunschwohnung vormerken.
Unsere Kundenbetreuung freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail oder senden Sie den ausgefüllten Vormerkbogen.
Unsere Gästewohnungen in Siegen
Sie erwarten Besuch, aber haben keinen Schlafplatz in Ihrer eigenen Wohnung? Für diesen Fall verfügen wir in Siegen-Weidenau über zwei Gästeapartments und in Siegen-Geisweid über eine Gästewohnung. Diese vollausgestatteten Nichtraucherwohnungen können unsere Mieterinnen und Mieter für ihre Gäste anmieten; sie stehen aber auch anderen Interessierten zur Verfügung.
Gästeapartment Bismarckstraße 50 a–c in 57076 Siegen-Weidenau.
Die Wohnung ist schwellenfrei und liegt im Erdgeschoss der Seniorenwohnanlage in Siegen-Weidenau. Das Zentrum von Weidenau, mit dem Siegerland-Center, ist nur rund 300 Meter fußläufig entfernt.
Größe und Lage
Wohnfläche: 32,03m²
Zimmer: 1
Personen: max. 2
Etage: EG (barriefreier Zugang)
Ausstattung
Wohn- u. Schlafbereich mit Ausklappcouch
Küche (im Wohn-/Schlafbereicht) mit Spülmaschine
Bad mit Dusche
Stellplatz vorhanden
Besonderheiten
kein WLAN
Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen!
Preise
KSG-Mieter: 30 Euro/Nacht
Fremdmieter: 35 Euro/Nacht (bei Anmietung länger als 7 Tage Preisnachlass)
Endreinigung: 45 Euro; 120 Euro bei Nutzung länger als 7 Tage
Gästeapartment Weidenauer Straße 202 in 57076 Siegen-Weidenau
Auf rund 32 Quadratmetern hat das schwellenfreie Apartment im 1. OG einer Seniorenwohnanlage alles zu bieten, was Gäste für einen Kurzaufenthalt benötigen. Durch die zentrale Lage sind das Zentrum von Weidenau und der Weidenauer Bahnhof nur wenige Meter Fußweg entfernt.
Größe u. Lage
Wohnfläche: 45,50m²
Zimmer: 1
Personen: max. 2
Etage: I. OG (mit Aufzug)
Ausstattung
Wohn- und Schlafbereich mit Doppelbett
Küche mit Spülmaschine
Bad mit Dusche
Stellplatz vorhanden
Besonderheiten
kein WLAN
Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen!
Preise
KSG-Mieter: 35 Euro/Nacht
Fremdmieter: 45 Euro/Nacht
(bei Anmietung länger als 7 Tage Preisnachlass)
Endreinigung: 45 Euro
(120 Euro bei Nutzung länger als 7 Tage)
Gästewohnung Fichtenweg 21
Unsere Gästewohnung im Vorderen Wenscht in Siegen-Geisweid. Die Wohnung liegt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses und ist schwellenfrei. Die Wohnanlage ist in unmittelbarere Nähe zur Parkanlage am Schwanenteich und auch ein großer Spielplatz ist fußläufig erreichbar.
Größe und Lage
Wohnfläche: 54,14m²
Zimmer: 3
Personen: bis zu 4 Personen
Etage: EG (barrierefreier Zugang)
Ausstattung
Wohnzimmer
Schlafzimmer mit Doppelbett
Kinderzimmer mit Ausklappcouch
Küche ohne Spülmaschine
Bad mit Dusche
Stellplatz vorhanden
Besonderheiten
kein WLAN
Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden!
Preise
KSG-Mieter: 40 Euro/Nacht
Fremdmieter: 55 Euro/Nacht
(bei Anmietung länger als 7 Tage Preisnachlass(
Endreinigung: 45 Euro
(120 Euro bei Nutzung länger als 7 Tage)
Gästewohnung mieten?
Sprechen Sie unsere Mitarbeiterin, Frau Göke (Tel. 0271/23268-47 oder E-Mail tgoeke@ksg-siegen.de) an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Gut zu wissen
- Die Mindestanmietung beträgt 2 Nächte.
- Die Anreise erfolgt montags bis donnerstags i. d. R. ab 14:00 Uhr, freitags bis spätestens 12:00 Uhr.
- Die Abreise erfolgt montags bis freitags bis 10:00 Uhr.
- Handtücher und Bettwäsche sind selbst mitzubringen. (Ausnahme: Gästewohnung Fichtenweg 20/21)
Maße Bettwäsche: Kopfkissen 40x80cm; Bettdecke 135x200cm - Alle Wohnungen sind möbliert.
- Es handelt sich bei allen Wohnungen um Nichtraucherwohnungen.
- Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
- Die Gästewohnungen dienen nicht als Monteurwohnung.
Unser Service für Sie
Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Mieterinnen und Mieter stehen bei der KSG an erster Stelle. Hier finden Sie Informationen zu unserem Notdienstservice, Vordrucke und weitere Downloads, wie unser Kundenmagazin und unseren Geschäftsbericht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit schnell und einfach einen Schaden in Ihrer Wohnung oder am Haus über unser Kontaktformular zu melden.
Formulare und Weiteres
Die Formulare können mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader (Desktop / Android / iOS) heruntergeladen und digital ausgefüllt werden. Senden Sie uns das PDF dann ausgefüllt und unterschrieben an info@ksg-siegen.de zurück.
Alternativ können Sie die Formulare zum Unterschreiben auch ausdrucken und uns auf herkömmlichem Weg per Post an KSG mbH Siegen, Sankt-Johann-Str. 27, 57074 Siegen zukommen lassen.
Sie haben ein Anliegen?
Hier können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu uns aufnehmen. Wählen Sie Ihr Anliegen und wir sorgen dafür, dass Ihre Mitteilung an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet wird. Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden, damit das Formular versandt werden kann.
FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten
Kann ich mich bei der KSG für meine Wunschwohnung vormerken lassen?
Wir haben aktuell keine passende Wohnung in unseren Wohnungsangeboten? Lassen Sie sich gerne für Ihre neue Wunschwohnung bei uns vormerken. Ihre Anforderungen an Ihre künftige Wohnung können Sie uns auf drei Wegen mitteilen:
1. Kommen Sie während unserer Sprechzeiten bei uns vorbei.
2. Unsere Kundenbetreuung erreichen Sie telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular.
3. Füllen Sie unseren Vormerkungsvordruck aus, den Sie uns zuschicken oder persönlich bei uns abgeben.
Ihre Angaben speichern wir sechs Monate, gerechnet ab der letzten Kontaktaufnahme. Das heißt auch, dass Sie eine Vormerkung verlängern lassen können. Rufen Sie uns bei einem Verlängerungswunsch einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
Ein Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes innerhalb des jeweiligen Folgejahres – das heißt bis zum 31.12. – zu erstellen.
Wann benötige ich einen Wohnberechtigungsschein und wo kann ich diesen beantragen?
Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein (kurz WBS), wenn Sie eine Wohnung anmieten möchten die öffentlich gefördert ist.
Was bedeutet öffentlich gefördert?
Es bedeutet einfach, dass der Staat den Bau der Wohnungen bezahlt hat. Sprich das Geld für den Wohnungsbau kommt von den Ländern, Gemeinden oder Verbänden also von öffentlichen Stellen. So kann das Land sicherstellen, dass die günstigen Sozialwohnungen für Menschen reserviert sind, die ein niedriges Einkommen haben.
Der Staat hat im Gesetz ganz klar geregelt, wie viel man höchstens verdienen darf, um in einer solchen Wohnung zu leben (§9 Wohnraumförderungsgesetz – Einkommensgrenzen).
Außerdem hat der Staat festgelegt, wie groß die Wohnung bei bestimmter Anzahl an Bewohnern sein darf (§4 Abs. 2 Wohnungsbindungsgesetz – Wohnungsgrößen).
Was bedeutet das für Sie?
Für Sie bedeutet das konkret, dass Sie eine Berechtigung/Erlaubnis brauchen, um eben in einer solchen günstigen Wohnung leben zu dürfen. Diese Erlaubnis heißt „Wohnberechtigungsschein“, diesen können Sie bei der Stadt (hier bei der Stadt Siegen) oder bei der entsprechenden Gemeinde kostenpflichtig beantragen.
Wie hoch ist die Kaution bei der KSG?
Allgemein:
Die Kaution beträgt immer drei Monatskaltmieten, sprich nur die reine Grundmiete ohne Nebenkosten oder Zuschläge.
Wofür ist die Kaution eigentlich da?
Ganz einfach: In einer Wohnung entstehen immer wieder kleinere Schäden vonseiten des Mieters, beispielsweise kommen Macken in den Boden, wenn einem Mal etwas Schweres runterfällt. Oder es passiert, dass man seinen Briefkastenschlüssel einfach nicht mehr wiederfindet.
Das sind alles von Ihnen verschuldete Kleinigkeiten, die aber eben doch Geld kosten, damit wir sie wieder in Ordnung bringen können. Darum wird die Kaution im Voraus bezahlt, damit wir als Vermieter die Sicherheit haben z.B. durch Sie verschwundene Gegenstände neu zu kaufen oder eben von den Mietern verursachte Macken im Fußboden zu beheben.
Was geschieht mit dem Geld während der Mietzeit?
Wir legen das Geld bei der Bank auf einem separaten Konto mit dem üblichen Zinssatz von 0,01% an. Am Ende der Mietzeit berechnen wir dann Ihnen die Kaution zzgl. Zinsen und ggf. abzüglich der Kosten der durch Sie verursachten Schäden.
Wir sind gerne für Sie da!
Sie haben Fragen, Wünsche oder ein besonderes Anliegen?
Rufen Sie uns unter unserer zentralen Telefonnummer an – und wir leiten Sie weiter.