Ordentliche Kündigung
Worum geht es?
Wir lieben langfristige und einvernehmliche Mietverhältnisse. Natürlich gibt es Gründe, sein Heim verlassen zu müssen. Damit das ohne Stolpern abläuft, erläutern wir aufgrund von häufig auftretenden Problemen das Verfahren.
Formalien
Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund festgeschrieben, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Damit ist Schriftform gemeint: Auf einem Blatt Papier geschrieben und eigenhändig von allen unterschrieben, die im Mietvertrag stehen. Fax und E-Mail reichen in keinem Fall.
Kündigt ein Bevollmächtigter, muss dieser eine Originalvollmacht vorlegen. Auch hier reicht eine Kopie nicht.

Kündigungserklärung
Eine Begründung der Kündigung ist nicht erforderlich. Die Angabe einer Bedingung macht die Kündigung unwirksam (Beispiel: Ich kündige, sofern meine neue Wohnung rechtzeitig zur Verfügung steht.). Die Angabe einer Frist ist nur dann notwendig, wenn Sie später als zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ausziehen wollen. Möchten Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen, teilen Sie uns das bitte ebenfalls mit. Ein Anspruch auf Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist besteht allerdings nicht.
Kündigungsfrist
Wenn keine Vereinbarung über einen zeitlich befristeten Kündigungsausschluss entgegensteht, beträgt die Kündigungsfrist für Mieter grundsätzlich drei Monate. Die schriftliche Kündigung muss uns dabei spätestens am dritten Werktag des Monats vorliegen, damit zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam gekündigt wird.
Versendungsform
Die Kündigung sollte mit einfachem (normalen) Brief versandt werden oder direkt bei uns eingeworfen/abgegeben werden.
Einschreiben ist nicht notwendig. Im schlimmsten Fall verlängert ein Einschreiben die Frist. Das kann z. B. bei einem sog. „Einschreiben mit Rückschein“ passieren. Dieses geht uns nämlich erst dann zu, wenn wir im Besitz des Briefes sind und nicht schon, wenn die Benachrichtigung bei uns im Postfach liegt. Es ist nämlich nicht immer möglich, den Brief noch am gleichen Tag abzuholen. Und wir holen Briefe, die mit Nachporto verbunden sind, grundsätzlich nicht ab.
Wenn uns die Kündigung erreicht, erhält der Brief sofort einen Eingangsstempel. Damit ist sichergestellt, dass die Frist richtig ermittelt wird.
Kündigungsbestätigung
Wir bestätigen jede Kündigung schriftlich. Sie erhalten also wenige Tage nach Eingang der Kündigung eine Bestätigung, aus der Sie ersehen können, wann der Brief bei uns eingegangen ist und wann das Mietverhältnis endet.
Kündigungswirkung
Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung (des Mieters). Sie führt zwingend zur Beendigung des Mietverhältnisses. Eine Rücknahme der Kündigung ist nicht möglich. Beim Wunsch, die gekündigte Wohnung doch weiterhin zu bewohnen, muss eine (neue) mietvertragliche Vereinbarung abgeschlossen werden.
Unwirksame Kündigung
Geht uns eine Kündigung zu, die nicht der Schriftform entspricht oder nicht von allen Mietern unterschrieben ist oder von einem Bevollmächtigten ohne Originalvollmacht erklärt wird, müssen wir die Kündigung zurückweisen. Sie ist dann unwirksam (so als wenn sie gar nicht erfolgt wäre). Die Zurückweisung erfolgt zu Ihrer und unserer Sicherheit.
Fragen zur Kündigung
Wenn Sie zu unserem Bedauern kündigen wollen und sich nicht sicher sind, was zu beachten ist, rufen Sie einfach an. Ihre Kundenbetreuer beantworten Fragen gern.
